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Rürup-Rente: Die BasisRente Index

Die BasisRente Index bietet eine erstklassige Möglichkeit für den Ruhestand finanziell vorzusorgen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Bei der BasisRente Index unterstützt der Staat Sie bei dem Aufbau der Altersvorsorge durch die Möglichkeit, die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben anzusetzen.

Ein Produkt der Gothaer Lebensversicherung AG

Was ist die BasisRente Index?

Die staatlich geförderte BasisRente Index bietet Ihnen eine verlässliche Altersversorgung und garantiert Ihnen eine lebenslange Rentenzahlung - egal, wie alt Sie werden. Nutzen Sie für Ihre Altersversorgung die Steuergeschenke vom Staat! Sorgen Sie für Ihr Einkommen im Alter vor und profitieren Sie gleichzeitig von attraktiven Steuervorteilen.

Für wen ist die BasisRente Index geeignet?

Fast für Jedermann: Arbeitnehmer können von der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Grundversorgung erwarten. Selbstständige und freiberuflich Tätige haben sogar oftmals überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Rentenleistungen. Wenn Sie sich im Alter finanziell nicht einschränken möchten, müssen Sie privat vorsorgen.

Welche Leistungen gibt es in der BasisRente Index?

Monatliche Rente

Sie erhalten eine lebenslange Rente - Monat für Monat - egal, wie alt Sie werden. Den Beginn Ihrer Rentenzahlung können Sie beliebig zwischen Ihrem 62. und 85. Geburtstag festlegen und auch nachträglich ändern.

Sie brauchen zunächst nur einen Teil Ihrer Altersrente? Dann wählen Sie eine Teilrente und nutzen das Restkapital später, um Ihre Rente zu erhöhen.

Ab Rentenbeginn erhöhen Überschüsse Ihre Leistung. Wenn Sie zusätzlich möchten, dass Ihre Rente jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigt, dann vereinbaren Sie die garantierte Rentensteigerung.

Optional

Sie können zusätzlich eine Hinterbliebenenrente vereinbaren. Sollten Sie versterben, bekommen Ihre Hinterbliebenen eine Rentenzahlung.

Der Gesetzgeber begünstig als Hinterbliebene ausschließlich Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner oder Ihre Kinder, sofern für diese ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag besteht.

Hilfreich

Versicherungen in Leichter Sprache erklärt

Versicherungen sind oft nicht einfach zu verstehen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat Informationen in Leichter Sprache zu diversen Versicherungen veröffentlicht. Diese Informationen finden Sie hier.

Die Steuervorteile der BasisRente Index: Eines der stärksten Argumente!

Der große Vorteil der BasisRente Index ist die Steuerersparnis: Denn die BasisRente Index gehören zur sog. Basisversorgung. Und Beiträge zur Basisversorgung können Sie (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Beiträgen zu berufsständischen Versorgungswerken) als Sonderausgaben steuerlich geltend machen - maximal bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2025 beträgt diese Höchstgrenze 29.344 EUR. Für zusammen veranlagte Ehe-/Lebenspartner verdoppelt sie sich. Steigt zukünftig dieser Höchstbeitrag, erhöht sich automatisch auch der Wert, der steuerlich gefördert wird.

Erst die Rente, die Sie aus der BasisRente Index erhalten, wird versteuert. Rentenzahlungen, die in den Jahren bis 2057 beginnen, werden jedoch nur zu einem Teilbetrag besteuert - in 2023 waren das nur 82,5 % und in 2024 nur 83 %. Der steuerfreue Anteil wird in EUR festgeschrieben und bleibt lebenslang bestehen. Erst ab 2058 beginnende Renten sind in vollem Umfang zu versteuern. Jedoch ist in der Rentenphase der persönliche Steuersatz meist deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.

Weitere Details zur BasisRente Index

Ab dem vereinbarten Rentenbeginn bekommen Sie eine lebenslange Rente und zwar mindestens in Höhe einer garantierten Mindestrente.

Oder auch mehr! Denn bei der BasisRente Index haben Sie jährlich die Wahl, ob Sie die Überschussbeteiligung für eine Indexpartizipation einsetzen und/oder unmittelbar das Vertragsguthaben erhöhen lassen möchten (sichere Verzinsung).

Jeder Zuwachs - egal, ob aus Indexpartizipation oder aus der sicheren Verzinsung - wird Ihrem Vertrag gutgeschrieben und ist somit gesichert (Lock­in). Auch bei der Indexpartizipation sind Sie vor Wertverlusten geschützt. Denn eine negative Indexentwicklung verringert Ihr Vertragsguthaben nicht.

  • Versicherte Rente: Die versicherte Rente berechnen wir bei Rentenbeginn aus Ihrem Vertragsguthaben. Dieses entsteht aus den Beiträgen und Zuzahlungen, die Sie gezahlt haben und den Erträgen aus der sicheren Verzinsung und/oder Indexpartizipation).
  • Garantierte Mindestrente: Damit Sie eine verlässliche Planungsbasis für Ihren Ruhestand haben, garantieren wir Ihnen bereits bei Vertragsabschluss einen Mindestbetrag der Rente in Euro. Diesen berechnen wir aus dem sog. Garantiekapital. Dieses erreicht in der Regel mindestens 90 % Ihrer Beiträge (inkl. Dynamikerhöhungen und Zuzahlungen). Wenn Sie Ihren Vertrag ändern, kann das Garantiekapital aber auch weniger als 90 % der Beiträge betragen. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn Sie Ihren Beitrag verringern oder den Rentenbeginn nachträglich ändern.
  • Vergleich bei Rentenbeginn: Ist die versicherte Rente kleiner als die garantierte Mindestrente, erhöhen wir die versicherte Rente auf die garantierte Mindestrente und zahlen diese an Sie aus.

Funktionsweise der Indexpartizipation:
Entscheiden Sie sich für die Überschussverwendung „Indexpartizipation“, dann werden im Indexjahr die monatlichen Gewinne (maximal bis zu einer monatlichen Renditeobergrenze) und die monatlichen Verluste des Index zu einem Jahresergebnis - der sogenannten Indexrendite - aufaddiert.

  • Bei einer positiven Indexrendite wird Ihr Vertragsguthaben mit der Indexrendite verzinst und erhöht sich entsprechend.
  • Liegt die Indexrendite am Jahresende im Minus, dann wird sie einfach gleich null gesetzt. Ihr Vertragsguthaben bleibt unverändert - es verringert sich also nicht.

So haben Sie Renditechancen, aber gleichzeitig auch Sicherheit - und zwar bei jeder Börsenlage.

Damit dieses Konzept aufgeht, gibt es eine monatliche Renditeobergrenze („Cap“). Er deckelt die positiven Monatsentwicklungen eines Index. Dafür haben Sie die Sicherheit, dass eine negative Indexrendite am Ende des Indexjahres auf null gesetzt wird und Ihr Vertragsguthaben an den Verlusten nicht beteiligt wird. Die Caps werden jedes Jahr zum Indexstichtag neu festgelegt. Rechtzeitig vor dem Indexstichtag informieren wir Sie über die Höhe der Caps für das nächste Jahr.

  • Indizes:
    • BarmeniaIndex D
    • BarmeniaIndex EU
    • Barmenia Index ESG Welt

Sie möchten sich über die Entwicklung der Indizes informieren? Hier gibt es aktuelle Werte: www.barmenia-indizes.de

Funktionsweise der sicheren Verzinsung:
Wählen Sie die sichere Verzinsung, dann ist Ihnen ein fester Zinssatz für zwölf Monate garantiert. Ihr Vertragsguthaben wird über das Indexjahr mit diesem Zins, vermindert um Verwaltungskosten, verzinst.

Die Höhe der sicheren Verzinsung wird jährlich neu festgelegt. Sie haben die Wahl!

Sie können sich jährlich neu für die Indexpartizipation oder die sichere Verzinsung entscheiden. Oder auch beides miteinander kombinieren.

Wir informieren Sie rechtzeitig vor Ende des Indexjahres über Ihre Wahlmöglichkeiten für das nächste Jahr.

Produkt-Highlights der BasisRente Index

 
BasisRente Index

Die Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen der Gothaer angelegt, Sie können jährlich neu entscheiden, ob die laufenden Überschüsse für eine Indexbeteiligung und/oder für eine sichere Verzinsung eingesetzt werden sollen.

lebenslange Monatsrente
zzgl. Überschussbeteiligung

zzgl. Überschussbeteiligung

enthalten
TOP StarDynamik

ergänzende Absicherung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsvorsorge

enthalten
Teilrente

Zum Rentenbeginn erhalten Sie nur einen Teilbetrag des Deckungskapitals und belassen den Rest als Rentenreserve im Anlagestock.

enthalten
jährliche Wahlmöglichkeit
zwischen sicherer Verzinsung und Indexpartizipation

zwischen sicherer Verzinsung und Indexpartizipation

enthalten
Informationen anfordern

Sie möchten mehr über die BasisRente Index erfahren oder sind bereits überzeugt und möchten ein individuelles Angebot erhalten?

Dann fordern Sie hier weitere Informationen oder direkt ein Angebot an.

  • Staatliche Förderung der Beiträge
  • BasisRente als Index-Variante mit sicherer Verzinsung und/oder Indexpartizipation und garantierten Leistungen
  • Flexible Beitragszahlung:
    Beitragsdynamik, Zuzahlungen zur Erhöhung der Versicherungsleistungen sind während der Aufschubzeit zu Beginn jedes Monats möglich, Aussetzen und Wiederaufnahme der Beitragszahlung (beliebig oft - beliebig lange), Übernahme der Beitragszahlung und Dynamisierung bei Berufsunfähigkeit möglich
  • Garantiert lebenslange Rentenzahlung:
    flexibler Rentenbeginn zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr - auch nachträglich noch änderbar, Erhöhung der Rente durch Überschüsse, garantierte Rentensteigerung wählbar, Teilrenten und Rentenreserve
  • Hinterbliebenenrente im Todesfall vor und nach Rentenbeginn
  • Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist finanziell absicherbar

  • Ihre Beiträge zur BasisRente zahlen Sie monatlich. Wenn Sie wünschen, können Sie auch eine dynamische Beitragszahlung vereinbaren. Damit wächst Ihre BasisRente ganz automatisch jedes Jahr, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
  • Sollten Sie Ihr Geld für etwas Anderes brauchen oder einen finanziellen Engpass überbrücken müssen, können Sie die Beitragszahlungen aussetzen: beliebig oft - beliebig lange. Dadurch verringern sich jedoch die späteren Leistungen.
  • Sie haben eine größere Summe zur Verfügung? Dann können Sie mit Zuzahlungen Ihre Rente erhöhen - natürlich auch steuerlich gefördert.
  • Sie möchten kürzer oder länger als ursprünglich geplant am Arbeitsleben teilhaben? Den Beginn der Rentenzahlung legen Sie zwar bei Vertragsabschluss fest. Sie können ihn nachträglich aber noch vorziehen oder hinausschieben.
  • Der Gesetzgeber stellt die BasisRente in vieler Hinsicht der gesetzlichen Rentenversicherung gleich. So ist eine Auszahlung nur als monatliche Rente möglich. Auch können Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich nicht beleihen, veräußern, übertragen oder vererben. Damit die Basisrente staatlich gefördert wird, muss sie gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen, die eine staatliche Stelle überprüft: Alle BasisRenten erfüllen diese Anforderungen und wurden daher staatlich zertifiziert.

Sicher auch bei Berufsunfähigkeit.

Kombinieren Sie die BasisRenten mit unserer ausgezeichneten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. StarBUZ .

Wenn Sie Ihren Beruf z. B. durch Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben können, brauchen Sie keine Beiträge mehr zahlen - Ihre Todesfallabsicherung bleibt Ihnen aber trotzdem voll erhalten.

Und wenn Sie es wünschen, übernehmen wir nicht nur die Beiträge für Ihre BasisRente, sondern erhöhen die Rente sogar noch jedes Jahr - so wächst Ihre Altersrente kontinuierlich an (StarDynamik).

Informationen zur Nachhaltigkeit

WIR HELFEN IHNEN, GUT FÜRS ALTER VORZUSORGEN UND DABEI STEUERN ZU SPAREN.

#MachenWirGern

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